Stipendiendatenbank

Informationen zu den Fördermöglichkeiten des DAAD für Studierende, Graduierte, Promovierte und Hochschullehrende sowie zu Angeboten anderer ausgewählter Förderorganisationen.

Studienstiftung des deutschen Volkes: Förderung für Studierende

Beschreibung des Programms

Gemäß ihrer Satzung fördert die Studienstiftung des deutschen Volkes "die Hochschulbildung junger Menschen, deren hohe wissenschaftliche oder künstlerische Begabung und deren Persönlichkeit besondere Leistungen im Dienste der Allgemeinheit erwarten lassen." Die Auswahl und Förderung erfolgen unabhängig von politischen, weltanschaulichen und religiösen Vorgaben.

Dabei gibt es verschiedene Zugangswege: Zum einen können Schulleitungen ihre besten und engagiertesten Abiturientinnen und Abiturienten für eine Aufnahme vorschlagen; dies gilt auch für deutsche Schulen im Ausland, solange die Vorgeschlagenen die Bedingungen des §8 BAföG erfüllen. Des Weiteren können Hochschulprofessorinnen und Hochschulprofessoren begabte und leistungsstarke Studierende ab dem 3. Fachsemester vorschlagen, die sie aus der eigenen Lehre kennen. Zudem können die Prüfungsämter von Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen in Deutschland einmal jährlich die besten Studierenden im 3. oder 4. Fachsemester eines Bachelor- oder Staatsexamensstudiengangs nominieren. Studierende im 1. und 2. Studiensemester können sich außerdem selbst bewerben und einen Auswahltest absolvieren.

Zielgruppe

Unter dem Motto "Leistung, Initiative, Verantwortung" fördert die Studienstiftung fachlich herausragende und gesellschaftlich engagierte Studierende aus dem In- und Ausland an Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen sowie Kunst- und Musikhochschulen in Deutschland.

Voraussetzung für die Förderung in Deutschland ist, dass Studierende entweder (a) eine EU-Staatsangehörigkeit besitzen oder (b) die Voraussetzungen nach §8 BAföG erfüllen. Die Voraussetzungen nach §8 BAföG erfüllen alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger und in der Regel Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer sowie in Deutschland daueraufenthaltsberechtigte Personen; darüber hinaus auch anerkannte Asylberechtigte, anerkannte Geflüchtete oder subsidiär Schutzberechtigte; Geduldete jedoch erst nach einer 15-monatigen Wartefrist. Für die Bewerbung auf ein Stipendium der Studienstiftung gibt es keine formalen Altersgrenzen.

Für ein Studium an Hochschulen in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in der Schweiz können Studierende nur dann gefördert werden, wenn sie die Bedingungen des §8 Abs. 1 bis 3 BAföG erfüllen.

Akademische Voraussetzungen

Studierende und Abiturientinnen und Abiturienten mit weit überdurchschnittlichen Leistungen können für eine Förderung vorgeschlagen werden. Studierende, die von ihrem Prüfungsamt nominiert werden, sollten zu den besten 2 Prozent ihres Jahrgangs gehören. Auch Studierende, die von einem Hochschulprofessor oder eine Hochschulprofessorin vorgeschlagen werden, sollten zu den besten 5 bis 10 Prozent ihres Jahrgangs zählen.

Laufzeit

Geförderte der Studienstiftung können bis zum Ende der Regelstudienzeit gefördert werden, in BA/MA-Studiengängen bis zum Masterabschluss.

Stipendienleistung

Geförderte Studierende erhalten eine monatliche Studienkostenpauschale von 300 Euro. Zusätzlich können geförderte Studierende - abhängig von der finanziellen Situation der Familie - ein Lebenshaltungsstipendium beziehen, das ähnlich wie BAföG berechnet wird. Weder die Studienkostenpauschale noch das sich an BAföG orientierende Grundstipendium müssen zurückgezahlt werden. Hinzu kommen gegebenenfalls Zuschüsse für Studierende mit Kindern sowie Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung. Darüber hinaus können die geförderten Studierenden eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Studien-, Forschungs- und Praktikumsaufenthalte im Ausland erhalten.

Außerdem bietet die Studienstiftung ein umfangreiches Veranstaltungsangebot: Sie organisiert Sprachkurse im europäischen Ausland, wissenschaftliche Veranstaltungen in ganz Deutschland und am Studienort sowie Soft-Skills-Seminare und Workshops zur Berufsorientierung. Im Zentrum aller Veranstaltungen steht der anregende Ideenaustausch unter engagierten und aufgeschlossenen Studierenden sowie das lebendige Miteinander über weltanschauliche, kulturelle, politische und soziale Grenzen hinweg.

Die Geförderten erhalten zudem Zugang zum Netzwerk der Studienstiftung, das aus über 60.000 Alumni sowie Studierenden weltweit besteht.

Formalia

Bewerberinnen und Bewerber, die sich im 1. oder 2. Studiensemester über den Auswahltest bewerben möchten, können sich hier informieren: www.studienstiftung.de/studienfoerderung/selbstbewerbung

Informationen zum Vorschlagswesen für Hochschulprofessorinnen und Hochschulprofessoren und Prüfungsämter finden Sie ebenfalls auf der Homepage der Studienstiftung: www.studienstiftung.de/studienfoerderung/vorschlag

Bewerbungsschluss

Schulleitungen sollten ihre Vorschläge stets bis zum 15. Juli eines jeden Jahres elektronisch einreichen; weitere Informationen finden Sie hier.
Prüfungsämter an Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen können ihre Vorschläge bis zu einem bestimmten Stichtag im Juni bzw. Juli eines jeden Jahres einreichen, weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Studienstiftung.

Für die Vorschläge von Hochschulprofessorinnen und Hochschulprofessoren gibt es keine festen Fristen, diese können das ganze Jahr über eingereicht werden. Studierende in einem viersemestrigen Masterstudium können bis spätestens zum Ende ihres ersten Mastersemesters vorgeschlagen werden. In einem dreisemestrigen Masterstudium sollte der Vorschlag in den ersten 3 Monaten des Masterstudiums eingehen. Bei einem einjährigen Masterstudium müssen Vorschlag und Bewerbungsunterlagen bereits vor Beginn des Masterstudiums vorliegen.

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