Stipendiendatenbank

Informationen zu den Fördermöglichkeiten des DAAD für Studierende, Graduierte, Promovierte und Hochschullehrende sowie zu Angeboten anderer ausgewählter Förderorganisationen.

Studienstiftung des deutschen Volkes: Promotionsförderung

Beschreibung des Programms

Die Studienstiftung des deutschen Volkes fördert die Hochschulbildung junger Menschen, deren hohe wissenschaftliche oder künstlerische Begabung und Persönlichkeit besondere Leistungen im Dienst der Allgemeinheit erwarten lassen. Hochqualifizierte und gesellschaftlich engagierte Promovierende können gemeinsam mit ihrem Betreuer oder ihrer Betreuerin den Antrag auf ein Promotionsstipendium stellen.
Geförderte werden mit 1.450 Euro monatlich unterstützt, zudem sind Zuschüsse zur Krankenversicherung und ergänzende Familien- und Kinderbetreuungszuschläge möglich. Promotionsstipendiatinnen und Promotionsstipendiaten, die für Recherchen, Laboraufenthalte oder Konferenzbeiträge ins Ausland reisen, erhalten auf Antrag Zuschüsse zum Stipendium für Reise- und Lebenshaltungskosten sowie Studiengebühren. Neben der finanziellen Förderung umfasst das Angebot auch Betreuung und eine breitgefächerte ideelle Förderung.
Bewerbungen von ausländischen Promovierenden, die ihre Promotion an einer deutschen Hochschule durchführen, sind willkommen.

Zielgruppe

Hochqualifizierte und gesellschaftlich engagierte Promovierende

Akademische Voraussetzungen

  • Studienabschluss innerhalb der letzten 4 Jahre
  • Für das Einsetzen der Promotionsförderung ist es nötig, dass die Promovierenden an der Hochschule, an welcher die Dissertation eingereicht wird, zur Promotion zugelassen wurden

Anzahl der Stipendien

Jährlich werden etwa 350 Promovierende neu in die Förderung aufgenommen.

Laufzeit

Die Dauer der Förderung liegt grundsätzlich zunächst bei 2 Jahren. Danach kann bis zu zweimal eine Verlängerung um jeweils ein halbes Jahr beantragt werden. Die Höchstförderungsdauer beträgt 36 Monate. Geförderte mit Kindern können bis zu 48 Monate gefördert werden. Wird während der Förderungszeit ein Kind geboren, können Stipendiatinnen weitere 3 Stipendienmonate für die Mutterschutzzeit in Anspruch nehmen. Die Förderung kann bei Bedarf ebenfalls maximal um ein weiteres Jahr verlängert werden, wenn die Arbeit an der Dissertation durch eine Behinderung, chronische Erkrankung, die in häuslicher Umgebung erfolgende Pflege eines oder einer nahen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 3 (vgl. § 15 Abs. 3 Nr. 2 BAföG) oder durch pandemiebedingte Einschränkungen erheblich erschwert wird. Eine Förderung länger als 48 Monate (ggf. plus 3 Monate Mutterschutz für jedes während der Förderung geborene Kind sowie ggf. plus bis zu 12 Monate für erhebliche pandemiebedingte Verzögerungen) ist ausgeschlossen. Laufzeiten anderer Stipendien für dasselbe Promotionsvorhaben werden auf die Höchstförderungsdauer angerechnet. Flexible Lösungen – z. B. beim vorübergehenden Aussetzen der Förderung – sind möglich.

Stipendienleistung

  • 1.450 Euro pro Monat, bestehend aus dem monatlichen Stipendium von 1.350 Euro und einer Forschungskostenpauschale von 100 Euro.
  • Promovierende ohne Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (etwa über eine Viertelstelle in Forschung und Lehre) können zudem einen Krankenkassenzuschuss in Höhe von 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten beziehen; der maximale Beitrag liegt bei 100 Euro im Monat.
  • Geförderte mit Kindern erhalten ergänzend Familien- und Kinderbetreuungszuschläge. Zusätzliche Mittel für die Kinderbetreuung können bereitgestellt werden, indem Stipendiengelder des 4. Förderungsjahrs für Eltern umgewidmet werden.
  • Ergänzend zum Stipendium können wissenschaftliche Tätigkeiten im Umfang einer 25-Prozent-Stelle wahrgenommen werden, um die Einbindung in den Forschungskontext zu fördern.
  • Geförderte, die für Recherchen, Laboraufenthalte oder Konferenzbeiträge ins Ausland reisen, erhalten auf Antrag Zuschüsse zum Stipendium für Reise- und Lebenshaltungskosten.
  • Betreuung durch eine Referentin oder einen Referenten in der Geschäftsstelle und eine Vertrauensdozentin oder einen Vertrauensdozenten am Hochschulort
  • Teilnahme an Promovierenden-Foren
  • ideelles Programm mit Sommerakademien, Kurztagungen und Seminaren zur beruflichen Orientierung sowie von Geförderten selbst geplanten Veranstaltungen und die Angebote des Alumni-Netzwerks

Formalia

Alle Informationen zur Bewerbung sowie Vorlagen zum Download finden sich hier.
Verlauf des Auswahlverfahrens
Die Begutachtung erfolgt zweistufig: Im ersten Schritt, der Vorauswahl, wird in der Geschäftsstelle geprüft, ob die formalen Rahmenbedingungen und die Voraussetzungen der Studienstiftung erfüllt sind. Hierzu gehören u.a.:
  • ein engagiertes und weit überdurchschnittlich erfolgreich abgeschlossenes Studium
  • die Unterstützung der Betreuerin oder des Betreuers
  • ein weiter Interessenhorizont sowie Hinweise darauf, dass die Bewerberin/der Bewerber sich in ihrem/seinem Werdegang über die eigene Person hinaus engagiert hat
In diesem Stadium wird das Exposé zum Promotionsvorhaben nicht in die Beurteilung einbezogen. Ist ein Antrag in der Vorauswahl erfolgreich, holen wir im nächsten Schritt zwei schriftliche, externe Gutachten ein – ein Fachgutachten und ein Gesprächsgutachten. Grundsätzlich sollten beide Gutachten zur fachlichen und außerfachlichen Qualifikation der Bewerberin oder des Bewerbers sowie zur Qualität und den Rahmenbedingungen des beantragten Promotionsvorhabens Stellung nehmen.

Begutachtung
Um Fachgutachten bitten wir den Dissertationsthemen fachlich nahestehende Gutachter oder Gutachterinnen, die ihre Einschätzungen auf der Basis der schriftlichen Unterlagen formulieren und besonders die fachliche Qualifikation des Bewerbers oder der Bewerberin sowie das vorgelegte Exposé in ihren Gutachten berücksichtigen.


Mit dem zweiten Gutachten, dem Gesprächsgutachten, werden Personen betraut, die nicht unbedingt in gleicher Weise fachnah sind. Sie stützen ihre Eindrücke neben den schriftlichen Unterlagen auf ein persönliches Gespräch. Das Gesprächsgutachten äußert sich daher nicht nur zur fachlichen Dimension, sondern geht auch ausführlicher auf die Persönlichkeit und den Werdegang des Bewerbers ein.


Wir bemühen uns, bei der Auswahl der Gesprächsgutachterinnen und -Gutachter lange Fahrtwege zu vermeiden; Fahrtkosten können wir nicht übernehmen. Befinden sich Kandidatinnen und Kandidaten zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung im Ausland, prüfen wir gerne, ob Gutachterinnen und Gutachter vor Ort für Gespräche zur Verfügung stehen. In der Regel setzen wir die Bereitschaft der Bewerberinnen und Bewerber voraus, Termine für Auswahlgespräche in Deutschland wahrzunehmen.
Pandemiebedingt finden die Auswahlgespräche aktuell in der Regel per Videotelefonie statt.
Sobald beide Gutachten vorliegen, wird über den Förderantrag in der jeweils nächsten Sitzung des Auswahlausschuss für Promovierende beraten und entschieden. Dieser tagt viermal im Jahr. Das Auswahlverfahren beansprucht im Schnitt etwa 4 bis 6 Monate, kann im Einzelfall aber auch kürzer oder länger dauern.

Bewerbungsschluss

Ein Antrag ist jederzeit möglich, es gibt keine Fristen.

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Kontakt

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