Beschreibung des Programms
Das Mathilde-Planck-Lehrauftragsprogramm bietet Frauen die Möglichkeit, sich durch eine Lehrtätigkeit in Baden-Württemberg für eine Professur zu qualifizieren. Die Lehrtätigkeit kann an einer staatlichen Hochschule für angewandte Wissenschaften, einer Kunst- und Musikhochschule oder der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) ausgeübt werden. Das Land erhofft sich durch die Maßnahme, den Anteil an Professorinnen zu erhöhen. Es werden pro Semester ca. 100 Stipendien, d.h. Lehraufträge vergeben. Die Finanzierung der Lehraufträge ist i.d.R. auf 4 Semesterwochenstunden und 4 Semester beschränkt. Die Semesterwochenstunden werden nach hochschulinternen Tarifen entlohnt. Die Förderung durch das Land erfolgt durch die Zuweisung von Mitteln für Lehraufträge. Die Reisekosten werden von dem MPL-Programm nicht übernommen, können aber mit der HS zusätzlich vereinbart werden.
Zielgruppe
Frauen mit Befähigung zu wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit mit einem Abschluss an einer Hochschule, die Lehrerfahrungen an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften, Kunst- und Musikhochschule oder der DHBW sammeln möchten, um sich so für eine Professur zu qualifizieren. In den letzten zwei Semestern darf die Kandidatin an der antragstellenden Hochschule keinen Lehrauftrag wahrgenommen haben.
Akademische Voraussetzungen
- staatlich anerkannter Hochschulabschluss
- die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit (i.d.R. nachgewiesen durch Promotion oder künstlerische Auszeichnungen) oder
- mindestens 2 Jahre Berufspraxis außerhalb des Hochschulbereichs und konkretes Promotionsvorhaben
Anzahl der Stipendien
100 Stipendien pro Semester
Laufzeit
Lehraufträge im Rahmen des Programms sind zeitlich auf maximal 4 Semester begrenzt.
Stipendienleistung
Lehrauftragsvergütung, beschränkt auf auf 4 Semesterwochenstunden und 4 Semester
Formalia
Die Antragsstellung und Verwaltung der Anträge erfolgt online. Die Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren gibt es hier.
Bewerbungsschluss
- Antragsfristen für Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie Kunst- und Musikhochschulen: Anträge für das Sommersemester sollen spätestens zum 1. März, für das Wintersemester spätestens zum 15. September des jeweiligen Jahres eingereicht werden.
- Antragsfristen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg: Anträge sollen rechtzeitig vor Beginn der Theoriephasen eingereicht werden.