Beschreibung des Programms
Forschungsstipendien können von promovierten oder habilitierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern beantragt werden, die auf dem Gebiet der historischen Geisteswissenschaften tätig sind. Eine Bewerbung ist unabhängig von der Nationalität der Antragsstellerin oder des Antragsstellers und dem Ort des Arbeitsplatzes möglich. Die Forschungsstipendien dienen der Durchführung eines einzeln zu bearbeitenden Forschungsvorhabens. Promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erhalten einen monatlichen Stipendiengrundbetrag von 2.300 Euro, während habilitierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler 3.100 Euro erhalten. Es kommen zusätzliche Leistungen hinzu, gegebenenfalls auch Druckkosten sowie eine Kinderzulage. Ein gleichzeitiger Bezug von Gehalt und Stipendium ist nicht möglich. Die Förderdauer liegt in der Regel zwischen 1 und 24 Monaten.
Zielgruppe
Promovierte oder habilitierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die ein einzeln zu bearbeitendes Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der Historischen Geisteswissenschaften durchführen. Es werden insbesondere Forschungsvorhaben aus folgenden Disziplinen unterstützt:
- Archäologie
- Geschichtswissenschaften
- Historische Islamwissenschaften
- Kunstgeschichte
- Rechtsgeschichte
- Ur- und Frühgeschichte
- Wissenschaftsgeschichte
Akademische Voraussetzungen
Promotion oder Habilitation im Bereich der Historischen Geisteswissenschaften
Eine Antragstellung auf ein Forschungsstipendium für promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ist nur möglich, wenn der Abschluss der Promotion nicht länger als 10 Jahre zurückliegt.
Anzahl der Stipendien
Die Förderquote liegt bei etwa 20,7 Prozent.
Laufzeit
Maximal 2 Jahre, aber sie kann verlängert werden, wenn während der Laufzeit des Stipendiums ein Kind geboren wird und ein Anspruch auf Mutterschutz oder Elternzeit besteht.
Stipendienleistung
- Monatlicher Stipendiengrundbetrag: 2.300 Euro (promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler) bzw. 3.100 Euro (habilitierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler)
- Pauschale monatliche Auslandszulage: 575 Euro (Promotion) bzw. 775 Euro (Habilitation)
- Reisemittel: nach Bedarf
- Sachmittel: nach Bedarf
- Gegebenenfalls Familienzuschlag: 400 Euro (bei einem Kind), +100 Euro (je weiteres Kind)
Ein gleichzeitiger Bezug von Gehalt und Stipendium ist nicht möglich.
Formalia
Die Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren gibt es
hier.
Bewerbungsschluss
Bewerbungen sind jederzeit möglich. Die Stiftungsgremien entscheiden zweimal im Jahr über die Vergabe von Fördermitteln. Die Antragsfrist für die Frühjahrssitzung der Stiftungsgremien in 2023 endet am 24. November 2022.