Beschreibung des Programms
Forschungsstipendien können von promovierten oder habilitierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern beantragt werden, die auf dem Gebiet der historischen Geisteswissenschaften tätig sind. Eine Bewerbung ist unabhängig von der Nationalität der Antragsstellerin oder des Antragsstellers und dem Ort des Arbeitsplatzes möglich. Die Forschungsstipendien dienen der Durchführung eines einzeln zu bearbeitenden Forschungsvorhabens. Promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erhalten einen monatlichen Stipendiengrundbetrag von 2.760 Euro, während habilitierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler 3.720 Euro erhalten. Es kommen zusätzliche Leistungen hinzu, gegebenenfalls auch Druckkosten sowie eine Kinderzulage. Ein gleichzeitiger Bezug von Gehalt und Stipendium ist nicht möglich. Die Förderdauer liegt in der Regel zwischen 1 und 24 Monaten.
Zielgruppe
Promovierte oder habilitierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die ein einzeln zu bearbeitendes Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der Historischen Geisteswissenschaften durchführen. Es werden insbesondere Forschungsvorhaben aus folgenden Disziplinen unterstützt:
- Archäologie
- Geschichtswissenschaften
- Historische Islamwissenschaften
- Kunstgeschichte
- Rechtsgeschichte
- Ur- und Frühgeschichte
- Wissenschaftsgeschichte
Akademische Voraussetzungen
Promotion oder Habilitation im Bereich der Historischen Geisteswissenschaften
Eine Antragstellung auf ein Forschungsstipendium für promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ist nur möglich, wenn der Abschluss der Promotion nicht länger als 10 Jahre zurückliegt.
Anzahl der Stipendien
Die Förderquote liegt bei etwa 16,6 Prozent.
Laufzeit
Die Förderdauer liegt in der Regel zwischen 1 und 24 Monaten.
Stipendienleistung
- Monatlicher Stipendiengrundbetrag: 2.760 Euro (promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler) bzw. 3.720 Euro (habilitierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler)
- Pauschale monatliche Auslandszulage: 690 Euro (Promotion) bzw. 930 Euro (Habilitation)
- Reisemittel: nach Bedarf
- Sachmittel: nach Bedarf
- Gegebenenfalls Familienzuschlag: 480 Euro (bei einem Kind), +120 Euro (je weiteres Kind)
- Personalmittel für studentische Hilfskräfte
Formalia
Die Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren gibt es hier.
Bewerbungsschluss
Bewerbungen sind jederzeit möglich. Die Stiftungsgremien entscheiden zweimal im Jahr über die Vergabe von Fördermitteln. Die nächste Antragsfrist endet am 22. November 2024. Kleinere Fördersummen (bis max. 30.000 EUR) können jederzeit beantragt werden.