Beschreibung des Programms
Bewerben können sich evangelische Studierende aller Studienfächer und Fachrichtungen für ihr Vollzeitstudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule. Eine Bewerbung ist auch ohne Zugehörigkeit zu einer evangelischen Kirche möglich, ein Ausschuss entscheidet über die Zulassung der Bewerbung zum Auswahlverfahren. Bewerberinnen und Bewerber, die älter als 35 Jahre alt sind, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen einen Sonderantrag einreichen.
Das Programm bietet den Geförderten eine intensive und individuelle Begleitung, ein vielseitiges interdisziplinäres Seminarangebot sowie die Chance zur Mitbestimmung auf allen Ebenen. Die finanzielle Förderung umfasst bis zu 812 Euro monatlich zuzüglich 300 Euro Studienkostenpauschale sowie weitere Unterstützungen, z. B. bei Auslandsaufenthalten.
Zielgruppe
Studierende aller Studienfächer und Fachrichtungen sowie Abiturientinnen und Abiturienten. Personen aus Nichtakademikerelternhäusern und Fachhochschulen sind ausdrücklich zur Bewerbung eingeladen.
Akademische Voraussetzungen
- Studierende mit deutscher Staatsangehörigkeit, die an Hochschulen in der EU oder der Schweiz studieren (möchten)
- Studierende mit Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedslandes, der Schweiz oder Förderberechtigung nach §8 BAföG können nur gefördert werden, wenn sie an einer Hochschule in Deutschland studieren (möchten).
- Eine Bewerbung ausschließlich für Masterstudiengänge ist nicht möglich. Masterstudiengänge können nur gefördert werden, wenn die Studierenden bereits in ihrem grundständigen Studiengang vom Evangelischen Studienwerk gefördert wurden.
Laufzeit
In der Regel während des gesamten Studiums
Stipendienleistung
- Bis zu 812 Euro monatliche Grundförderung
- Studienkostenpauschale in Höhe von 300 Euro zusätzlich
- Weitere Unterstützungen, z. B. bei Auslandsaufenthalten
Formalia
Die Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren gibt es hier.
Bewerbungsschluss
1. Oktober bis 15. Januar (24 Uhr) für eine Förderung ab dem nächsten Wintersemester
1. April bis 15. Juli (24 Uhr) für eine Förderung ab dem nächsten Sommersemester