Beschreibung des Programms
Die Sachbeihilfe ermöglicht die Durchführung eines einzelnen, thematisch und zeitlich begrenzten Forschungsvorhabens. Gefördert werden grundsätzlich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Fachdisziplinen in der Bundesrepublik Deutschland oder an einer deutschen Forschungseinrichtung im Ausland, deren wissenschaftliche Ausbildung – in der Regel mit der Promotion – abgeschlossen ist. Voraussetzung für eine Förderung ist eine hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität des Forschungsvorhabens auf internationalem Niveau. Die Förderdauer beträgt zunächst maximal 3 Jahre. Im Anschluss kann ein Fortsetzungsantrag gestellt werden.
Zielgruppe
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Fachdisziplinen an deutschen Forschungseinrichtungen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung (i. d. R. Promotion)
Akademische Voraussetzungen
Promotion
Laufzeit
projektspezifisch (i.d.R. mehrere Jahre)
Stipendienleistung
Die Stipendienleistungen richten sich nach den jeweils beantragten Modulen. Die genauen Leistungen stehen im Programmmerkblatt bzw. Modulmerkblatt, die hier abgerufen werden können.
Formalia
Der Antrag kann jederzeit eingereicht werden. Die Antragstellung richtet sich nach dem Leitfaden für die Antragstellung von Projektanträgen.
Bewerbungsschluss
Anträge können jederzeit gestellt werden.