Beschreibung des Programms
Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler aller Herkunftsländer und Fachrichtungen, die eine weiterführende Forschungsarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes an einer Hochschule in Deutschland anfertigen, können sich für eines der jährlich vergebenen 60 Promotionsstipendien bewerben. Die Stipendien dienen der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und dem Aufbau eines Netzwerkes von Umweltexpertinnen und Umweltexperten aus verschiedenen Fachdisziplinen. Dazu werden Promotionsarbeiten unterstützt, die einen klaren Bezug zu aktuellen Umweltproblemen haben und zu praxisrelevanten und zukunftsfähigen Lösungen beitragen. Der Netzwerkgedanke der Förderung führt zu einer aktiven Alumni-Arbeit der DBU in Zusammenarbeit mit ihren ehemaligen Geförderten.
Die Höhe des Stipendiums beträgt monatlich 1.500 Euro und wird maximal über 3 Jahre gezahlt. Zusätzlich zum Stipendium wird eine monatliche Pauschale in Höhe von 210 Euro für Sachmittel zur Verfügung gestellt. Im Ausnahmefall werden weitere Sachkostenzuschüsse gewährt, für Geförderte mit Kindern gibt es eine zusätzliche Unterstützung.
Die Höhe des Stipendiums beträgt monatlich 1.500 Euro und wird maximal über 3 Jahre gezahlt. Zusätzlich zum Stipendium wird eine monatliche Pauschale in Höhe von 210 Euro für Sachmittel zur Verfügung gestellt. Im Ausnahmefall werden weitere Sachkostenzuschüsse gewährt, für Geförderte mit Kindern gibt es eine zusätzliche Unterstützung.
Zielgruppe
Hoch qualifizierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, die Forschungsthemen mit klarem Bezug zu aktuellen Umwelt- und Naturschutzproblemen bearbeiten und mit ihrer Arbeit zur Lösung dieser Probleme beitragen
Akademische Voraussetzungen
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Promotionsberechtigung und überdurchschnittlichem Hochschulabschluss (Gesamtnote gut bzw. sehr gut; Rechtswissenschaften: mind. vollbefriedigend)
Die Promotion wird an einer deutschen Hochschule erfolgen und hat noch nicht begonnen. (Als begonnenes Vorhaben wird gewertet, wenn Bewerber und Bewerberinnen sich seit dem Hochschulabschluss länger als 1 Jahr wissenschaftlich mit der Promotionsthematik beschäftigt haben.)
Die Promotion wird an einer deutschen Hochschule erfolgen und hat noch nicht begonnen. (Als begonnenes Vorhaben wird gewertet, wenn Bewerber und Bewerberinnen sich seit dem Hochschulabschluss länger als 1 Jahr wissenschaftlich mit der Promotionsthematik beschäftigt haben.)
Anzahl der Stipendien
Jährlich bis zu 60 Stipendien
Laufzeit
Maximal 3 Jahre
Stipendienleistung
Es gibt eine monatliche Grundförderung von 1.500 Euro über maximal 3 Jahre. Zusätzlich zum Stipendium werden Sachmittel in Höhe von 210 Euro monatlich zur Durchführung des Promotionsvorhabens zur Verfügung gestellt; im Ausnahmefall werden weitere Sachkosten bezuschusst. Außerdem gibt es im Bedarfsfall zusätzliche Unterstützung von Geförderten mit Kindern.
Formalia
Die Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren gibt es hier.
Bewerbungsschluss
Bewerbungsschlusstermine sind jeweils der 15. Januar und 15. Juni eines Jahres.