Beschreibung des Programms
Auch Studierende aus dem Ausland können BAföG bekommen – zum Beispiel EU-Angehörige und Personen, die eine Niederlassungserlaubnis haben oder als Geflüchtete anerkannt sind, sowie deren Familienangehörige.
BAföG kann auch gezahlt werden, wenn man ganz oder teilweise in einem anderen EU-Staat oder der Schweiz studiert. Auch in Nicht-EU-Ländern ist eine Förderung zumindest für einen Teil des Studiums möglich.
Zielgruppe
Förderfähig sind Deutsche und Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, Migrantinnen, Migranten und Geflüchtete, die in Deutschland leben (siehe hier mehr zu den Details), und einen höheren Schulabschluss anstreben, studieren oder eine berufliche Ausbildung an einer Schule oder Akademie absolvieren.
Laufzeit
Stipendienleistung
- das Einkommen der Eltern, der Ehepartnerin bzw. des Ehepartners oder der eingetragenen Lebenspartnerin bzw. des Lebenspartners im vorletzten Kalenderjahr
- eigenes Einkommen (zum Beispiel durch einen Neben- oder Ferienjob)
- das Vermögen der auszubildenden Person
Es gibt verschiedene Förderungsarten für verschiedene Zielgruppen. Mehr Informationen dazu gibt es hier.
Formalia
Die Adressen, Telefonnummern und/oder Internetverbindungen der einzelnen Ämter für Ausbildungsförderung findet man unter anderem im Internet unter www.bafög.de.