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Stipendiendatenbank

Informationen zu den Fördermöglichkeiten des DAAD für Studierende, Graduierte, Promovierte und Hochschullehrende sowie zu Angeboten anderer ausgewählter Förderorganisationen.

Bundesministerium für Bildung und Forschung: Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Beschreibung des Programms

Mit dem BAföG, dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kann ein Studium in Deutschland gefördert werden. Außerdem können Schulabschlüsse, eine berufliche Ausbildung an einer Schule oder Akademie finanziert werden. Dabei wird die eine Hälfte der Förderung als Zuschuss geleistet, die andere ist ein zinsloses Darlehen, das später zurückgezahlt werden muss.
Auch Studierende aus dem Ausland können BAföG bekommen – zum Beispiel EU-Angehörige und Personen, die eine Niederlassungserlaubnis haben oder als Geflüchtete anerkannt sind, sowie deren Familienangehörige.
BAföG kann auch gezahlt werden, wenn man ganz oder teilweise in einem anderen EU-Staat oder der Schweiz studiert. Auch in Nicht-EU-Ländern ist eine Förderung zumindest für einen Teil des Studiums möglich.

Zielgruppe

BAföG kann erhalten, wer an einer staatlichen oder privaten Hochschule oder Berufsakademie studiert, deren Abschlüsse Hochschulabschlüssen nach Landesrecht gleichgestellt sind. Außerdem sollte beim Start des Studiums das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.

Förderfähig sind Deutsche und Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, Migrantinnen, Migranten und Geflüchtete, die in Deutschland leben (siehe hier mehr zu den Details), und einen höheren Schulabschluss anstreben, studieren oder eine berufliche Ausbildung an einer Schule oder Akademie absolvieren.

Laufzeit

Grundsätzlich erhalten Studierende BAföG bis zum Ende der Regelstudienzeit (Förderungshöchstdauer) – auch in den Semesterferien. In bestimmten Fällen kann ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden – zum Beispiel wegen Schwangerschaft, Kindererziehung, Gremientätigkeit oder Pflege einer nahen angehörigen Person.

Stipendienleistung

Die Förderung ist abgestimmt auf die finanziellen Möglichkeiten der Antragstellenden und ihrer Familien. Über die Höhe der Förderung entscheidet deshalb vor allem:

  • das Einkommen der Eltern, der Ehepartnerin bzw. des Ehepartners oder der eingetragenen Lebenspartnerin bzw. des Lebenspartners im vorletzten Kalenderjahr
  • eigenes Einkommen (zum Beispiel durch einen Neben- oder Ferienjob)
  • das Vermögen der auszubildenden Person
Der Höchstsatz (inkl. Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag) für Studierende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, liegt derzeit bei 992 Euro im Monat.
Es gibt verschiedene Förderungsarten für verschiedene Zielgruppen. Mehr Informationen dazu gibt es hier.

Formalia

In der Regel ist das Studierendenwerk am Standort der besuchten Hochschule zuständig für die Bearbeitung der Anträge.
Die Adressen, Telefonnummern und/oder Internetverbindungen der einzelnen Ämter für Ausbildungsförderung findet man unter anderem im Internet unter www.bafög.de.

Bewerbungsschluss

Der Antrag muss rechtzeitig vor Beginn des Studiums gestellt werden.

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